Düngeverordnung: Wichtiger Baustein für einen Gesellschaftsvertrag

Vechta, 03. April 2020 – Die am 27.03.2020 vom Bundesrat beschlossene Düngeverordnung des Bundes, mit all ihren fachlichen Mängeln, aber mit dem klaren Auftrag an den Bund, entscheidende Nachbesserungen in einer bundesweit geltenden Verwaltungsvorschrift innerhalb der nächsten drei Monate den Ländern vorzulegen, kann ein Baustein für einen Gesellschaftsvertrag für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Deutschland sein.

Der Konsens sei dringender denn je. Dies erklärte der Vorsitzende des Agrar- und Ernährungsforums Oldenburger Münsterland und ehemaliger niedersächsischer Landwirtschaftsminister, Uwe Bartels, am Freitag in Vechta. Er könne allen Beteiligten nur empfehlen, sich unverzüglich konstruktiv an der inhaltlichen Ausarbeitung der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift des Bundes zu beteiligen, die in den nächsten drei Monaten den Ländern im Ergebnis vorliegen müsse. Darin werden die von den Ländern im Bundesratsverfahren durchgesetzten Regelungen sowie die Zusagen der Bundesregierung für die Ausweisung der Roten Gebiete festgelegt. So zum Beispiel die bundesweit verpflichtende Binnendifferenzierung anhand von Emissionsdaten und damit eine verursacherbezogene Ausweisung der besonders mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete.

Mit diesen neuen Eckdaten müssten dann die Bundesländer ihre bereits festgelegten Roten Gebiete überprüfen und neu festlegen. In Ergänzung dazu käme die in Niedersachsen bereits laufende Überprüfung des Messstellennetzes. Diese Erkenntnisse sollen bei der Nachjustierung der Roten Gebiete berücksichtigt werden.

Auch diese in Zuständigkeit der Länder liegenden Arbeitsschritte sollten aufmerksam und konstruktiv von den Landwirten begleitet werden.

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